Metzgerei Widmann Böbingen an der Rems

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzliches

Alle angegebenen Preise verstehen sich pro Person oder pro Stück. Zu allen angegebenen Preisen kommt die dann gültige Mehrwertsteuer von (7 % oder 19 %) hinzu. Alle angegebenen Preise sind Abholpreise.

Bei Lieferung oder Aufbau wird die benötigte Zeit berechnet (km-Pauschale inklusive) Preis pro Stunde 60,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

Verspätet sich die Abholung um mehr als 5 Minuten wird Arbeitszeit berechnet (nur außerhalb der Öffnungszeiten).

 

1. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich anerkennt.

 

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung.

 

3. Auftrag

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Metzgerei Widmann GbR. Die im Angebot angegebene Personenzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, erteilt der Auftraggeber der Metzgerei Widmann GbR entsprechend Mitteilung. Eine Auftragsänderung gilt nur als angenommen, wenn sie von der Metzgerei Widmann GbR schriftlich bestätigt wird.

 

4. Abbestellung

Die Abbestellung einer Lieferung, mit allen damit verbundenen Dienstleistungen, ist bis sieben Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor Liefertermin berechnen wir bei einer Abbestellung Stornogebühren von pauschal 100,00 €. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem zweiten Tag vor Lieferung stellt die Metzgerei Widmann GbR die bis dahin für sie im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen Kosten in Rechnung.

 

5. Anzahlung

Bei Auftragserteilung zahlt der Auftraggeber der Metzgerei Widmann GbR eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Abbestellung (gemäß Pos.4) wird die Anzahlung verrechnet. Die Metzgerei Widmann behält sich das Recht vor, den Betrag ab welchem eine Anzahlung geleistet werden muss selbst von Fall zu Fall festzulegen.

 

6. Anlieferung/Abholung

Alle Waren, die nicht geliefert werden, müssen bei der Metzgerei Widmann GbR, Hauptstraße 12, 73560 Böbingen abgeholt werden. Die Uhrzeit der Abholung muss unbedingt eingehalten werden. Ab einer Verspätung von mehr als 5 Minuten wird Arbeitszeit berechnet. Die Anlieferung erfolgt wie im schriftlichen Auftrag vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Metzgerei Widmann GbR beruht.

 

7. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Anlieferung der Waren auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Metzgerei Widmann GbR noch andere Leistungen, z. B. den Buffetservice, übernommen hat. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen des Lieferpersonals zu beachten.

 

8. Reinigung

Alle Geräte, Platten und das Geschirr müssen nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel gereinigt und mit kaltem, klaren Wasser nachgespült werden. Nach dem Spülen sind alle Geräte und Gegenstände abzutrocknen. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

 

9. Leihgut

Ausgeliehene, als Leihgut überlassene Gegenstände, wie Platten, Schüsseln, Tafelgedeck, Raumdeko, usw. bleiben Eigentum der Metzgerei Widmann GbR und sind vom Auftraggeber spätestens am übernächsten Tag nach Anlieferung der Waren an die Metzgerei Widmann GbR unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

 

10. Beanstandung und Haftung

Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort beim Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu prüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.

 

11. Zahlung, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Auftraggeber hat seine Schuld, auf seine Gefahr und seine Kosten, am Ort des Auftragnehmers zu erfüllen. Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungort für alle Ansprüche aus einem Vertrag, auch für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten der Sitz des für des Auftragnehmers zuständige Gerichtsstandes vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.

Hinweis:
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.

Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

12. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.

 

13. Schlussbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am Nächsten kommt.